Auf dieser Seite sind einige Entscheidungen aus dem Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht zusammengestellt. Auf Grund der rasanten Fortentwicklung des Sozialrechts sind gerade ältere Entscheidungen hinsichtlich ihrer aktuellen Geltung zu hinterfragen.
Arbeitsunfall i.S.d. § 53 I S. 1 Nr. 1 Alt 1. SGB VI ist nicht notwendigerweise ein in der Bundesrepublik Deutschland erlittener Arbeitsunfall. Die Ausnahme zur "Drei-Fünftel-Belegung" des § 43 I S. 1 Nr. 2 SGB VI und § 43 II S.1 Nr. 2 SGB VI findet auch bei im europäischen Ausland erlittenen Arbeitsunfällen Anwendung. Dies gebietet die im EU-Gebiet garantierte Feizügigkeit, Art. 48-51 EG.
BSG, Urteil vom 8.12.2005, B 13 RJ 40/04 R
Ein alleiniges Abstellen auf die schmerzfrei zurücklegbare Wegstrecke ist für die Feststellungen hinsichtlich des Merkzeichens "aG" ungeeignet. Gradmesser kann aber die Intensität des Schmerzes nach dem Zurücklegen einer bestimmten Wegstrecke sein. Ein Erschöpfungsbild lässt sich dann unter anderem aus der Dauer der erforderlichen Pause und den Umständen herleiten, unter denen der Schwerbehinderte nach der Pause seinen Weg fortsetzt. Kurzes Pausieren allein und anschließendes Fortsetzen des Weges ist jedoch grundsätzlich zumutbar.
BSG, Urteil vom 29.3.2007, B 9a SB 1/06 R
Zum Begriff des Lehrers i.S.d. § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI und der daran knüpfenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung trotz Selbständigkeit.
Beim Wechsel von einem unbefristetem in ein befristetes Arbeitsverhältnis tritt nicht ohne Weiteres eine Sperrzeit ein. Zwar liegt ein Lösen der Beschäftigung vor, jedoch kann ein wichtiger Grund die Lösung rechtfertigen. Ein solcher kann sich auch aus dem Wunsch nach beruflicher Veränderung ergeben.
BSG, Urteil vom 12.7.2006, B 11a AL 73/05 R
Das Bundesverfassungsgericht nimmt zu den Voraussetzungen und dem Maßstab der Beurteilung, wann die Beiladung eines Rechtsanwalts im PKH-Verfahren erforderlich ist Stellung. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Beschluss klar, dass unter anderem die Begründung, die Beiladung sei nicht erforderlich, da auf Grund der Amtsermittlung der Betroffene ausreichend geschützt sei, nicht geeignet ist, die Erforderlichkeit der Beiladung zu verneinen.
Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe zur Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft / Keine Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe zur Herstellung einer Erziehungsgemeinschaft.
Krankengeld für Rentner BSG Ausnahmefall . Das BSG entschied, dass Krankengeld auch einem Rentenempfänger (Rente wegen Berufsunfähigkeit) gewährt werden muss...
Regelmäßig gezahlte Provisionen sind beim Elterngeld als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen
Zahlt der Arbeitgeber zum Gehalt regelmäßig Provisionen sind diese Teil des Arbeitseinkommens und somit bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes zu berücksichtigen. An dieser Beurteilung ändert auch die (fehlerhafte) Ausweisung der Provisionen des Arbeitgebers im Lohnsteuerabzugverfahren als "sonstige Bezüge" nichts.
BSG, Urteil vom 26.3.2014, Az.: B 10 EG 12/13 R