Fachanwalt Sozialrecht München

Fachanwalt Sozialrecht

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RA Dr. Oliver C. Storr
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Fachanwalt Sozialrecht

Die Tätigkeiten des Fachanwalts für Sozialrecht sind vielfältig. Wie in keinem anderen Rechtsgebiet ist im Sozialrecht die Schnittstelle zum Familienrecht (insbesondere Unterhaltsrecht), Erbrecht, Steuerrecht und dem Arbeitsrecht groß.

Soweit es sich um Leistungsansprüche handelt, prüft der Fachanwalt für  Sozialrecht das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen (im Verwaltungsverfahren unter dem Gesichtspunkt der Amtsaufklärung). Die Einschaltung eines Rechtsanwalts erscheint in der Regel erst dann sinnvoll und notwendig, wenn es zu einem Klageverfahren kommt. Eine Beratung kommt zumeist nur dann in Frage, wenn es um die Feststellung geht, ob man Rechtsmittel einlegen kann und will.


Vorsicht: Die Beratungsgebühren werden von Rechtsschutzversicherungen in aller Regel nicht übernommen. In Aller Regel besteht bei Rechtschutzversicherungsverträgen Sozialgerichtsschutz - daher ist mit einer Deckungszusage zu rechnen, wenn es um die Klageerhebung geht. Einige Rechtschutzversicherungsverträge decken auch die Vertretung im Widerspruchsverfahren ab.

Bedürftige können sich einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen. Diesen erhalten Bedürftige bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts (in München beim Amtsgericht München, Rechtsantragstelle, Maxburgstraße 4, 80315 München, Zimmer 216, Tel. 5597-3719)

Handelt es sich aber z. B. um Beitragsforderungen, die Feststellung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder um Rückforderungen – hiervon sind vor allem Arbeitgeber und Unternehmen betroffen – fertigt der Fachanwalt für Sozialrecht Gutachten an und tritt auch im Vorverfahren auf, verhandelt mit den Sozialleistungsträgern und führt Widerspruchsverfahren durch. Dies gilt im Bereich des SGB V auch für Honorarfragen der Kassenärzte und im Bereich der Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Zulassungs- und Zuschussfragen.

Sozialleistungsträger werden mit Rat und Tat bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen unterstützt, aber auch bei Verhandlungen über Pflegesätze und sonstigen Organisations- und Finanzierungsfragen.


Die Tätigkeit des Fachanwalts für Sozialrecht ist häufig eng verknüpft mit Fragen des Familien- und Erbrechts, gerade wenn es zu Rückforderung erbrachter Sozialleistungen gegenüber Unterhaltspflichtigen oder Erben kommt, aber auch nach Ehescheidungen mit durchzuführendem Versorgungsausgleich.

Arbeitsfelder des Fachanwalts für Sozialrecht sind ansonsten auch die Überprüfung des Verfahrensablaufes (z. B. rechtzeitige Anhörung und richtige Ermessensausübung), der Feststellung des Versicherungs- bzw. Versorgungsfalles, Zulässigkeit von Pfändungen und Verrechnungen, Rückerstattung von Leistungen oder Beiträgen, Ansprüche gegen Leistungserbringer (wie Krankenhäuser, Kassenärzte, Pflegeeinrichtungen), Auskunftspflichten des Arbeitgebers (Arbeitspapiere), Neufeststellung von Leistungen, Erstattungspflichten des Arbeitgebers, Sperrzeiten, Feststellung des GdB u. Ä.

Zur effektiven Durchsetzung der Ansprüche gehören Kenntnisse des Verfahrensrechts und damit auch des allgemeinen Verwaltungsrechts. Der Fachanwalt für Sozialrecht muss zudem in der Lage sein, ärztliche Gutachten zu überprüfen, zu interpretieren und zu erläutern. Das Sozialrecht stellt ein ständig fließendes Rechtsgebiet dar. Fortwährend erfährt es Änderungen, was die Materie sehr unüberschaubar macht. Dies stellt an den Rechtsanwalt die Anforderung, dass er sich in diesem Rechtsgebiet stetig fortbildet und seinen Wissensstand aktualisiert.

Wichtig sind auch fundierte Kentnisse des Arbeitsrechts. Geht es um Kündigungsschutzklagen oder die Verhandlung von Abfindungen, sind Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und im  Rentenrecht zu beachten.

 
Ihr Fachanwalt für Sozialrecht und IT-Recht, Rechtsanwalt Dr. Oliver C. Storr.
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