Das Sozialrecht ist ein weit umfassendes Rechtsgebiet. Immer wiederkehrende Anpassungen inder Sozialgesgesetzgebung und Rechtsprechungsänderungen führen dazu, dass eine kontinuierliche Beschäftigung in der Sache und fortlaufene Weiterbildung notwendig ist. Insebsondere ist aber auch eine Spezialisierung innerhalb des Sozialrechts und Sozialversicherungsrechts notwendig.
Im Folgenden möchte ich darstsellen auf welche Rechtsbereiche im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht ich mich spezialisiert habe.
Schon seit Beginn der Beschäftigung mit den Gesetzbüchern des SGB habe ich mich mit der Sozialversicherungspflicht befasst. Ich berate und vertrete zur Frage der Scheinselbständigkeit, also dem Fall, dass man tatsächlich von einer selbständigen Beschäftigung ausging, aber als abhängig Beschäftigter eingestuft wurde. Hierzu kann es im Rahmen der turnusmäßigen sozialversicherungspflichtigen Betriebsprüfung, im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren, bei Geltendmachung von Ansprüchen oder bei Beantragung von Zugang zur freiwilligen Versicherung kommen.
Hierbei berate ich neben den Unternehmen bei der Vertragsgestaltung mit frien Mitarbeitern oder Freelancern ebenso wie betroffene Mitarbeiter oder selbständige, die sich über ihre Rechte und Pflichten beraten lassen wollen. Im Falle der Feststellung einer selbständigen Tätigkeit ist regelmäßig auch zu prüfen, ob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als sogenannter "arbeitnehmerähnlicher Selbständiger" besteht.
Im Bereich des Arbeitslosengeldes (SGB III) ist der Schwerpunkt meiner Kanzlei die Vermeidung von Sperrzeiten. Zu meist sind die Weichen hierzu bereits bei der arbeitsrechtlichen Vertretung in einem Kündigungsschutzprozess gelegt worden. Ich berate und vertrete daher bereits im Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen, und empfehle meinen Madanten eine frühe Konsulatation eines im Sozialversicherungsrecht spezialiiserten Anwalts um unnötige Sperrzeiten oder ein Ruhen des Anspruchs wegen Entlassungsentschädigungen zu vermeiden. Die richtigen Formulierungen in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich können Leistungskürzungen vermeiden.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit liegt in der Möglichkeit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung und der Beratung rund um das Thema Krankengeld.
Im Bereich des Schwerbehindertenrechts vertrete ich überwiegend zum Zwecke der Erlangung eines höheren Grads der Behinderung - GdB.
Im Bereich der Rente berate ich bei Vertragsgestaltungen zum Zwecke des Ausschieds aus dem Erwebsleben, bei Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten.