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Erforderlichkeit der Beiladung eines Rechtsanwalts (im PKH-Verfahren) entfällt nicht allein wegen des im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes, BVerfG- BvR 681/07

Das Bundesverfassungsgericht nimmt zu den Voraussetzungen und dem Maßstab der Beurteilung, wann die Beiladung eines Rechtsanwalts im PKH-Verfahren erforderlich ist Stellung. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Beschluss klar, dass unter anderem die Begründung, die Beiladung sei nicht erforderlich, da auf Grund der Amtsermittlung der Betroffene ausreichend geschützt sei, nicht geeignet ist, die Erforderlichkeit der Beiladung zu verneinen.

 
 
 
 
 
 
 
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Papier Steiner Gaier

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