System der sozialen Sicherung
Unter dieser Bezeichnung kann man alle Sozialleistungsträger, die Aufgaben des Sozialgesetzbuches erfüllen und soziale Rechte verwirklichen, zusammenfassen. Es kann wie folgt dargestellt werden:
Versicherung |
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Fürsorge |
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Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung, Soziale Pflegeversicherung |
Kriegsopfer, Impfschaden, Opfer von Gewalttaten, Wehr- und Zivildienst- Schäden |
Grundsicherung als: Sozialhilfe, |
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zeichnet sich typischerweise aus durch |
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* Mitgliedschaft * Beitragszahlung * Leistung * ohne Bedarfsprüfung |
* Beitragsunabhänigigkeit * Finanzierung aus Steuermitteln * für Sonderopfer oder Dienste |
* pauschaliert, aber individuelle Ergänzungen möglich * Finanzierung aus Steuermitteln * Bedarfsprüfung |